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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-14GV-131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Mischgebietes nördlich der Nordstraße. Mischgebiete (§ 6 BauNVO) dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

  1. Für den Bereich nördlich der Nordstraße, südlich der Schulstraße und östlich der Ortslage wird der B-Plan Nr. 23 „Nordstraße“ aufgestellt. Lage und Umfang des Geltungsbereiches sind auf der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Mischgebietes geschaffen werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ing. gemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hiblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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