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Vorlage - 2019-10GV-049
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Empfehlung über den 2. Nachtragshaushalt 2019 der Gemeinde Rabel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss zugleich Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Rabel
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Beratung und Empfehlung
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30.10.2019
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Sachverhalt
Aufgrund der bei der Haushaltplanung und der Planung zum 1. Nachtragshaushalt 2019 nicht absehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 95 b Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich, einen 2. Nachtragshaushalt 2019 für die Gemeinde Rabel aufzustellen.
Die Gemeinde plant weiterhin die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Rabel.
Das Investitionsvolumen für dieses Vorhaben beträgt nach neuesten Schätzungen bzw. Ausschreibungsergebnissen ca. 320.000,- €. Eine Voraussetzung die Beauftragung der Maßnahme ist die Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushalt der Gemeinde. Für dieses Maßnahme ist ein Landeszuschuss in Höhe von 70.000,- € zugesagt. Es ist geplant, die erforderlichen Eigenmittel einen Investitionkredit in Höhe von 200.000,- € aufzunehmen. Der Rest der erforderlichen Mittel (ca. 50.000,- €) ist aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde (rd. 225.000,- € per 31.12.2018) bereit zu stellen.
Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Trotz der Veränderungen kann nach wie vor ein erheblicher Fehlbetrag im Ergebnishaushalt nicht vermieden werden.
Die Hebesätze und sonstigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Der vorliegende Entwurf zum 2. Nachtragshaushalt 2019 der Gemeinde Rabel ist von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt worden.
Für die geplante Kreditaufnahme bedarf es einer Genehmigung der Kommunalaufsichts-behörde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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