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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Gelting hat im Januar 2009 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Gelting zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.

Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Die Prüfung des Auschusses zur Prüfung der Jahresrechnung findet am 19.08.2019 statt.

 

 

Umfang der Prüfung:

Es wird zunächst die Aktivseite der Bilanz dahin gehend überprüft, dass das unbewegliche und bewegliche Anlagenvermögen der Gemeinde vollständig erfasst und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den Bestimmungen der GemHVO-Doppik bewertet wurde.

Beim Umlaufvermögen sind die Kasseneinnahmereste aus der Jahresrechnung 2013 und andere Forderungen aus 2013 sowie die liquiden Mittel mit den Werten der Eröffungsbilanz abzugleichen.

Die Position der aktiven Rechnungsabgrenzung werden ebenfalls überprüft.

 

Bei den Passiva sind die Sonderposten für die erhaltenen Zuschüsse, Zuweisungen und sonstige Sonderposten sowie die Kredite für Investitionen, der Kassenausgabereste und Verbindlichkeiten aus 2013 zu pfen.

 

 

Nach Durchführung der Prüfung ist folgende Feststellung zu treffen:

Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen umfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gelting zum 01.01.2014 in der vorgelegten Fassung.

 

 

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