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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-05GV-056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Jahr 2018 hat die Gemeinde Kronsgaard zur Entwicklung eines Wohngebiets für die nördlich der Straße Jägerbucht gelegene Fläche eine Planungsanzeige gestellt. Nach kritischen Stellungnahmen der UNB (Kreis Schleswig-Flensburg) und der Landesplanung wurden die Suchflächen für die Entwicklung eines Wohngebiets nochmals intensiv geprüft. Die Verfügbarkeit der gut geeigneten Suchfläche 1 konnte inzwischen hergestellt werden, so dass diese Fläche nun zu einem Wohngebiet entwickelt werden soll. Im Vorwege wurden bereits unterschiedliche Varianten der Bebauung beraten. Die Gemeinde kann nun mit dem Aufstellungsbeschluss das Planverfahren aufnehmen.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Das bedeutet u.a., dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden kann; es ist keine Umweltprüfung erforderlich.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeinde den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben. Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Große Teile des Geltungsbereiches liegen im Landschaftsschutzgebiet Flensburger Förde. Für die Entwicklung des Wohngebiets ist die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen. Dies soll parallel zum Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt:

  1. Für das Gebiet im Zentrum der Ortslage Kronsgaard, an der Straße Jägerbucht wird die Satzung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Schmiedekoppel“ aufgestellt. Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  4. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schmiedekoppel“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt

  oder

  ... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................

 

 

 

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  2. Für die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Flächen des Geltungsbereiches soll die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Flensburger Förde bei der Unteren Naturschutzbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg beantragt werden.

 

 

 

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Anlagen

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