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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-05GV-055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht absehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 95 b Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich, einen Nachtragshaushalt für die Gemeinde Kronsgaard aufzustellen.

 

Die Gemeinde plant die Erschließung eines weiteren Baugebietes. Für das Haushaltsjahr 2019 ist zunächst der Grunderwerb und die Erstellung eines B-Planes sowie der Beginn der der Erschließungsplanung vorgesehen. 

Hierzu ist es erforderlich, dass die finanziellen Mittel im Haushalt der Gemeinde bereit gestellt werden. Es ist geplant, die erforderlichen Mittel aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde bereit zu stellen.

 

Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Die Nachtragsplanung ergibt einen Jahresüberschuss im Ergebnisplan von 7.000,- €. 

 

Zur Finanzierung sämtlicher geplanter Maßnahme ist die Reduzierung des Bestandes der liquiden Mittel der Gemeinde um 545.300,- € geplant.            

 

Die Hebesätze und sonstigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2019 der Gemeinde Kronsgaard ist von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt worden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2019 nebst Anlagen. 

 

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Anlagen

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