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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-14GV-124

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 04.03.2019 hatte die Gemeindevertretung Steinbergkirche den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt folgend:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

- siehe Vorlagenanlage-

 

 

2a.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Kanzlei“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

2b.

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und berichtigtem Flächennutzungsplan während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse www.amt-geltingerbucht.de ins Internet eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / waren folgende GemeindevertreterInnen ……..……………………….…

von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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