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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-00AA-162

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Anlässlich der Änderung der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (EntschVOfF) bedarf es einer Anpassung des § 5 der Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die Entschädigung seiner Ehrenbeamten und Amtsausschussmitglieder sowie der weiteren für das Amt ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung).

 

Im Wesentlichen geht es darum, dass die neu gefasste Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein insgesamt höhere Entschädigungszahlungen vorsieht, sowie keine Unterscheidung bei der Wehrführung amtsangehöriger Gemeinde- bzw. Ortswehrführungen vornimmt. Seinerzeit wurde durch den § 2 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 5 EntschVOfF geregelt, dass für die Gemeindewehrführungen amtsangehöriger Gemeinden höchsten zwei Drittel sowie für die Ortswehrführungen höchstens ein Drittel der Entschädigung nach dem in der EntschVOfF genannten Höchstsatz zu Grunde gelegt wird. Neben der Anhebung von Entschädigungszahlungen für stellvertretende Wehrführer, werden die Ortswehrführer den Gemeindewehrführern nun gleichgestellt. 

 

Ein Arbeitskreis, bestehend aus Amtswehrführung, einem Vertreter der Gemeindewehrführung, einem Vertreter der Ortswehrführung, sowie Mitarbeitern der Verwaltung haben nun anliegenden Entwurf zur 2. Änderungssatzung erarbeitet.

 

Die wesentlichen Änderungen wirken sich dahingehend aus, dass zukünftig die Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter in Gemeinden ohne weitere Ortswehren 2/3 des Höchstsatzes nach der Landesverordnung erhalten. In Gemeinden mit mehreren Ortswehren erhalten die Gemeindewehrführer sowie ihre Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % der Aufwandsentschädigungen der Gemeindewehrführungen ohne weitere Ortswehren. Entsprechend werden die Ortswehrführungen und ihre Stellvertreter gestärkt und erhalten zukünftig eine Aufwandsentschädigung von 75 % der Aufwandsentschädigung der Gemeindewehrführungen ohne weitere Ortswehren.

 

Weiterhin ist vorgesehen, dass sich die Aufwandsentschädigung für die stellvertretenden Gemeinde- und Ortswehrführer auf die Hälfte der Aufwandsentschädigung der Gemeinde- und Ortswehrführungen reduziert.

 

Durch oben genannte Regelung entfällt die ursprüngliche Minderung der Aufwandsentschädigung um 50 % bei gleichzeitiger Wahrnehmung der Funktion des Gemeindewehrführers und des Ortswehrführers (bzw. Stellvertreters).

 

Einige Mitglieder des Finanzausschusses wurden bereits im November 2018 über die Thematik informiert.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die Entschädigung seiner Ehrenbeamten und Amtsausschussmitglieder sowie der weiteren für das Amt ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung).

 

 

 

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Anlagen

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