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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-00AA-160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Sporthalle in Steinbergkirche wurde 1973/1974 erbaut und hat aufgrund des Alters mit über 40 Nutzungsjahren nun deutliche Mängel in der Bausubstanz. Besonders betroffen und vordringlich zu sanieren ist die Hallennordseite.

 

Die Halle ist in einer Skelettbauweise aus Betonfertigteilen und überwiegend mit einer Waschbetonfassade errichtet worden.

Die Fassade an der Nordseite besteht ebenfalls anteilig aus Waschbeton und zusätzlich aus einer großzügigen Glas- und Holzfassade. Die Fenster und auch das Tragwerk weisen erhebliche Mängel auf. Die Fassade muss komplett erneuert und die Statik aufgrund neuer Windlastanforderungen ergänzt werden.

Die notwendigen Maßnahmen wurden mehrfach im Schul- und Amtsausschuss besprochen und im Rahmen der Schulbegehung im Februar 2019 eingehend erläutert.

 

Die Maßnahme wurde 2018 für ein Förderprogramm angemeldet, das speziell die Erhaltung der kommunalen Sportinfrastruktur und hier insbesondere die Sanierung kleinerer Sport- und Schwimmhallen unterstützt.

 

Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme werden auf 250.000 Euro geschätzt. Ende März 2019 wurde dem Amt nun erfreulicherweise ein Förderbescheid über 125.000 Euro zugestellt. Neben dem engen Zeitfenster zur Durchführung der Sanierung (Fertigstellung bis 31.12.2019) muss sich das Amt verpflichten, die Halle weitere 25 Jahre zu betreiben (Zweckbindungsfrist der Förderung).

 

Im Haushaltsplan 2019 sind für dieses Projekt 200.000 Euro veranschlagt, allerdings ohne einen Zuschuss auf der Einnahmenseite einzuplanen (die Förderchancen waren gering).

Die Erhöhung der Ausgaben um 50.000 Euro begründet sich durch notwendige statische Zusatzmaßnahmen und geänderter Planungsgrundlagen.

 

Im Prioritätenprogramm sind weitere Unterhaltungsmaßnahmen am Gesamtgebäude (Schule und Sporthalle) eingeplant, jedoch die Sanierung der Nordseite hat absolute Priorität.

Die umfangreichen Maßnahmen erfordern eine komplette Hallensperrung über einen längeren Zeitraum. Aufgrund der notwendigen baufachlichen Stellungnahme des Kreises und der durchzuführenden Ausschreibung mit sehr schwierigen Rahmenbedingungen (angespannter Lage im Bausektor) ist es absehbar, dass das Projekt nicht nur, oder eventuell gar nicht, in den Ferien durchgeführt werden kann. Sofern die Umsetzung beschlossen wird, werden die Schule und die Vereine umgehend über die Maßnahme informiert.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, die Sanierung der Sporthallennordseite durchzuführen und die Förderung in Höhe von max. 125.000 Euro in Anspruch zu nehmen.

 

Im Nachtragshaushalt es Amtes sind die höheren Ausgaben und die zusätzlichen Einnahmen zu veranschlagen, überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die Mehreinnahme. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben und die notwendigen Aufträge zu erteilen.

 

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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