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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gelting für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Stenderup“ muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Einladung zur Gemeindevertretung lag in der Amtsverwaltung kein Einnahme- und Ausgabeplan vor, es wird davon ausgegangen, dass dieser zur Sitzung als Tischvorlage bereit gestellt wird.

 

Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Stenderup zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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