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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung kann für die Vorsitzenden der Ausschüsse Stellvertreter wählen, ohne dass die Gemeindeordnung (GO) hierzu verpflichtet. Um eine kontinuierliche Arbeit der Ausschüsse sicherzustellen, ist dies jedoch zu empfehlen.

Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Gelting am 25.06.2018 ist die Wahl von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden unterblieben. Dies wäre jetzt nachzuholen.

Die Wahl bestimmt sich nach § 46 Absatz 5 GO in Verbindung mit § 39 Absatz 1 GO.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting wählt folgende Mitglieder zu stellvertretenden Ausschussvorsitzenden:

a)      Haupt- und Finanzausschuss:

b)      Infrastruktur- und Umweltausschuss:

c)      Ausschuss für Sport, Soziales und Birkhalle

d)      Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerpark:

 

 

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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