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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-05GV-047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vom Gut Düttebüll führt die Straße „Düttebüll“ in südwestlicher Richtung bis zur Straße „Breede“. In rund 1,3 km Entfernung vom Gut Düttebüll befindet sich an der Straße „Düttebüll“ das ehemalige Grundstück der Familie Krüger. Das Grundstück mit den darauf befindlichen Wohngebäude war über Jahre nicht bewohnt und hat nunmehr einen neuen Eigentümer, der das Wohnhaus renoviert hat. Während der Renovierungsphase zeichnete sich ab, dass das Grundstück bei Angabe der Straßenbezeichung „Düttebüll“ von Zulieferern (Baustoffe) oft nicht gefunden wurde. Wurde jedoch die Bezeichnung „bei Breede Nr. 1“ gewählt, kamen die Baustoffe an. Hieraus entstand die Idee, das Grundstück als auch das südwestliche Teilstück der Straße „Düttebüll“ (auf einer Länge von ca. 350 m) umzubennen in „Klein-Breede“. Das Grundstück, Gemarkung Kronsgaard, Flur 5, Flurstück 14/2 würde demnach die Bezeichung „Klein-Breede 1“ erhalten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt, dass die ersten 350 m der Straße „Düttebüll“ - ausgehend von der Straße „Breede“ in nordöstlicher Richtung - in „Klein-Breede“ umbenannt werden. Das Teilstück ist – wie zuvor die Straße „Düttebüll“ - der Öffentichkeit zu widmen. Das ehemalige Grundstück der Familie Krüger (jetzt R. Ahrens) erhält die Hausnummer 1.

 

 

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