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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-14GV-108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Roikier-Friedrichstal“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

 

Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Roikier-Friedrichstal zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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