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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsentwurf entspricht im Wesentlichen der Fassung, die zunächst am 22.01.2019 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde. Der Beschluss musste aufgehoben werden, da im Haushalt eine nicht genehmigungsfähige Kreditaufnahme enthalten war. Die Kreditaufnahme war zur Finanzierung der Sportstättensanierungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Grundsätzlich ist ein derartiger Kredit genehmigungsfähig. In diesem Falle stehen aber die fehlenden Jahresabschlüsse 2014 bis 2017 einer Genehmigung entgegen.

 

Die Verwaltung ist bestrebt, die erforderlichen Abschlüsse kurzfristig vorzulegen, benötigt hierfür aber noch ca. 4 – 6 Monate inclusive der Erstellung sämtlicher erforderlicher Dokumentionen und Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde sowie entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen kann durch liquide Mittel der Gemeinde sichergestellt werden. Bei vorliegen der konkreten Baukosten, des Zuwendungsbetrages sowie der fehlenden Jahresabschlüsse könnte ein Nachtragshaushalt unter Einbeziehung einer Kreditaufnahme zur Finanzierung der Sportstättensanierung aufgestellt und beschlossen werden.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf weist einen nahezu ausgeglichenen Ergebnisplan aus (Jahresüberschuss: 1.100,- €).

 

Der Stellenplan weist 5,67 Stellen aus.

  

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2019 sowie die Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen.

 

 

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Anlagen

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