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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 der Gemeinde Gelting ist daraufhin gewiesen worden, dass für den Haushalt in Bezug auf die geplante Kreditaufnahme eine kommunalaufsichtliche Genehmigung erforderlich ist.

Diese Genehmigung wurde mit einem Hinweis auf die Ausführungen zu 1.3.2 des Haushaltserlasses 2019 i.V.m. § 95 h Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde versagt.

Eine Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen ist im bestimmten Rahmen grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn der Ergebnisplan des Haushaltsjahres und der drei nachfolgenden Jahre ausgeglichen ist und der Ergebnisplan sowie die Ergebnisrechnung der beiden vorangegangenen Jahre ausgeglichen (kein Fehlbetrag) waren.

Da die Gemeinde Gelting aufgrund der derzeit noch fehlenden Eröffnungsbilanz auch keine Jahresabschlüsse 2014 bis einschließlich 2017 vorlegen kann, ist eine Genehmigung der Kreditaufnahme von der Kommunalaufsichtsbehörde zu versagen.

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2019 kann somit in dem beschlossenen Umfang nicht umgesetzt werden. Der Beschluss muss aufgehoben werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting hebt den Beschluss vom 22.01.2019 über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2019 auf.

 

 

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