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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-7WZV-011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im § 13 Absatz 1 der Hauptsatzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln ist geregelt, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Verbandes nach den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung zu erfolgen hat. Dies entspricht nicht den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) und wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Schleswig-Flensburg im letzten Prüfungsbericht vom 13.06.2018 bemängelt.

 

Das Prüfungsamt empfiehlt die Satzung gemäß der Regelung des § 14 GkZ anzupassen und die Haushalts- und Wirtschaftsführung zukünftig nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung zu führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln vom 27.11.2013 in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Anlagen

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