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Vorlage - 2018-14GV-099
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 21 "Sondergebiet Biogas Gintoft" Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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03.12.2018
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Sachverhalt
Zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 „Biogas Gintoft“ ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (vgl. Ziff. 2) den Entwurf des Bebauungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.
Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:
-siehe Vorlagenanlage-
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 "Biogas Gintoft" und die Begründung (siehe Vorlagenanlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
oder
... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................
…………………………………………………………………………………………………
Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ..........
Davon anwesend: ..........
Ja-Stimmen: ........... Nein-Stimmen: ........... Enthaltungen: ..........
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO .....
..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen
oder:
... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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