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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-00AA-146

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der bisherige IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH), in dem das Amt Geltinger Bucht gemäß Beschluss durch Frau Marxen-Bäumer und in der Stellvertretung durch Herrn Boock vertreten ist, soll als kommunales digitales Kompetenzzentrum neu aufgestellt und gegründet werden, und zwar als „ITVSHneu“. Für die Trägerversammlung muss nun durch das zuständige Gremium des Amtes ein Mitglied benannt werden. Nachfolgende Information hat der SHGT dazu an die Kommunen versandt:

 

Um die Unterstützung der Kommunen in den Bereichen E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge deutlich zu verbessern, wollen die Kommunalen Landesverbände in Abstimmung und mit Unterstützung der Landesregierung zum 01.01.2019 die drei bestehenden Institutionen Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EASH), IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und Kommunales Forum für Informationstechnik (KomFIT) zu einer neuen Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen IT-Verbund Schleswig-Holstein zusammenfassen“

 

Nach aktuellen Planungen wird der Landtag noch im Dezember 2018 ein Gesetz zur Errichtung dieser neuen Institution beschließen.

 

Alle amtsfreien Städte und Gemeinden, Ämter, Kreise und kreisfreien Städte entsenden jeweils einen Vertreter in die Trägerversammlung dieser neuen Institution. Damit diese wie geplant am 10. Januar 2019 ihre erste Gründungssitzung durchführen kann, bittet der SHGT alle amtsfreien Städte und Gemeinden sowie alle Ämter um Benennung eines Vertreters noch im Jahr 2018.

Bei denjenigen Kommunen, die derzeit Träger des bestehenden ITVSH sind, bietet sich die Benennung des bisherigen Vertreters in die Institution an. Der neue ITVSH wird die Rechtsnachfolge des bestehenden ITVSH antreten.

 

 

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Beschlussvorschlag

In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 01.01.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbund Schleswig-Holstein wird Frau Rosemarie Marxen-Bäumer entsandt; sie wird vertreten von Herrn Stefan Boock. 

 

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