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Vorlage - 2018-03GV-068
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Gelting 4. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Gelting
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Beratung und Empfehlung
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26.11.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting
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Beratung und Empfehlung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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27.11.2018
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Sachverhalt
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur angemessenen Erweiterung des Gewerbebetriebes (Hallenneubau betriebsbedingt sowie zur Einlagerung von Booten und Wohnwagen). Hiebei muss der B-Plan Nr. 9 mit einer Änderung belegt werden. In der Sitzung der Gemeindevertretung Gelting am 03.07.2017 ist dieses bereits vorgestellt worden; die Gemeindevertretung Gelting hatte beschlossen, die Planung positiv zu begleiten.
Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.
Beschlussvorschlag
1. Der B-Plan Nr. 9 „Ziegelei“ soll wie folgt geändert werden: das vorhandene Gewerbegebiet soll durch die 4. vorhabenbezogene Änderung für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, westlich und südlich der bebauten Grundstücke an der Straße „An de Diek“ erweitert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Für die Erweiterung des Tischlereibetriebes Pfeiffer, An de Diek 13, werden die westlich und südlich des vorhandenen Gewerbegebietes liegenden Flächen für die Landwirtschaft als Gewerbeflächen ausgewiesen. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen GmbH in Albersdorf beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: durch eine abendliche Informationsveranstaltung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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