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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-03GV-067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Handwerksbetrieb Pfeiffer, Stenderup möchte seinen Betrieb erweitern. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der

4. vorhabenbezogenen Änderung des B-Planes Nr. 9 zur angemessenen Erweiterung des Gewerbebetriebes (Hallenneubau betriebsbedingt sowie zur Einlagerung von Booten und Wohnwagen). Zu diesem Zweck ist die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan zu ändern. In der Sitzung der Gemeindevertretung Gelting am 03.07.2017 ist dieses bereits vorgestellt worden; die Gemeindevertretung Gelting hatte beschlossen, die Planung positiv zu begleiten. In einem ersten Vorgespräch mit dem Vorhabenträger, dem Planungsbüro sowie der Gemeinde und der Verwaltung sind die Grundlagen zusammengetragen worden und ist eine erste Planungsabstimmung erfolgt.

Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1.       Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, westlich und südlich der bebauten Grundstücke an der Straße „An de Diek“ die 21. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Mit der Erweiterung der vorhandenen gewerblichen Bauflächen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 4. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 „Ziegelei“ geschaffen. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen GmbH in Albersdorf beauftragt werden.

4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: durch eine abendliche Informationsveranstaltung.

 

 

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Anlagen

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