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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-03GV-064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zum 28.05.2018 wurde der Sportstättenentwicklungsplan für die Gemeinde Gelting – aufgestellt durch die CAU Kiel – vorgestellt und übergeben. Die Handlungsempfehlungen der Sportwissenschaftler sehen für die Erneuerung der 400-Meter-Rundlaufbahn und der Leichtathletiksegmente eine hohe Priorität sowie für den Ersatz des Umkleidegebäudes durch einen Neubau eine mittlere Priorität vor. Der Vorsitzende des MTV Gelting 08 Axel Krüsmann hat auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.09.2018 mithilfe einer PowerPointPräsentation die vom Verein gewünschten notwendigen Schritte für die Umsetzung des Sportstättenentwicklungsplanes dargestellt und die vom Land Schleswig-Holstein ausgegebene Spielfeld- und Laufbahnförderrichtlinie vorgestellt.

Mittlerweile liegen für die Erneuerung der Laufbahn sowie den Neubau des Umkleidegebäudes erste Kostenschätzungen vor. Eine Begutachtung der Laufbahn durch einen renomierten Planer ergibt eine Summe von ca. 300.000,- €, wenn die Entsorgung der bestehenden Laufbahn nicht einbezogen wird. Hier wäre zunächst durch eine Bodenbeprobung festzustellen, welches Material vorliegt und welche Entsorgungskosten hierfür anfallen würden. Eventuell ist auch ein Wiedereinbau des Materials auf eigenem Grundstück denkbar. Über die Leistung des Bodengutachters liegt ein erforderliches Angebot in Höhe von ca. 3.000,- € brutto vor. Diese Leistung müsste vorab beauftragt werden. Für das Umkleidegebäude liegen durch Johannes Volpert 2 Entwürfe vor, die der Anlage zu entnehmen sind. Der MTV Gelting 08 würde sich für beide Maßnahmen an den Kosten beteiligen. Eine entsprechende Kalkulation befindet sich in der Anlage. Um Fördermittel für die Maßnahmen beantragen zu können, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, für

a)      die Erneuerung der Laufbahn

b)      den Neubau des Umkleidegebäudes

die notwendigen Investitionen nach den vorliegenden Kostenschätzungen vorzunehmen und Fördermittel zu beantragen.

 

 

 

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Anlagen

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