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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-00AA-141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Schulausschuss hat sich in der Sitzung vom 31.03.2014 bereits mit der Thematik „Nutzung der Schulliegenschaften während der Ferienzeit“ befasst. Nun werden erneut Wünsche und Anträge an die Verwaltung für die Nutzung während der Ferien aber auch am Wochenende gestellt, die gem. Beschlusslage abgelehnt werden.

 

Der damalige Beschluss lautet verkürzt dargestellt:

  • Während der Sommer- und Winterferien sind die Sporthallen grundsätzlich geschlossen, Ausnahme die große Halle in Sterup für Fußballturniere auf Kreisebene und auf Antrag für besondere Nutzungen (z.B. Turniere). Diese besondere Nutzung ist 4 Wochen vorher in der Verwaltung zu beantragen, Kosten für Reinigung und evtl. zusätzliche Hausmeisterarbeitszeit usw. sind gesondert zu erstatten.
  • In den Sommerferien kann während der letzten 2 Wochen (neu: 2-3 Wochen vor Beginn der Punktspiele) eine Nutzung der Umkleiden/Duschen durch die Vereine stattfinden. Die Reinigung ist durch die Vereine sicherzustellen.

 

An den Wochenenden sind die Hallen, bis auf die durch die Verwaltung genehmigten Ausnahmen (Antrag der Vereine), geschlossen.

 

Die TSG Scheersberg hat nun mit Schreiben vom 21.06.2018 konkret den Antrag gestellt, die Halle in Steinbergkirche auch an den Wochenenden  und möglichst auch in den Ferien für den Vereinssport zu öffnen und den Schulausschuss um wohlwollende Prüfung gebeten.

 

Der  Beschluss des Schulausschusses vom 31.03.2014 wurde unter anderem gefasst, weil während der Sommerferien und teilweise auch in den Winterferien die Grundreinigungen auch in den Sporthallen stattfinden. Hierfür werden die Geräteräume komplett ausgeräumt, die Geräte werden in die Halle geschoben. Der Termin für die Grundreinigung lässt sich nicht genau vorhersagen, da viele Dinge die Arbeitsplanung beeinflussen. In den Sommerferien sind zusätzlich oftmals Baumaßnahmen durchzuführen, die eine Nutzung sowieso nicht planbar macht, aber zusätzlichen Planungsaufwand bedeuteten würde.

Die Nutzung an den Wochenenden ist bis auf Ausnahmen untersagt, da kein Hausmeister Arbeitszeiten für Kontrollen, Verkehrssicherung z.B. während der Winterzeiten, zur Verfügung hat, aber auch um Energie- und Reinigungskosten zu sparen.

 

Hinweis: Kein Verein im Amt muss für die Nutzung der Sporthallen sowie für den Energieverbrauch (Kosten für Strom, Heizung, Wasser usw.)  eine Gebühr entrichten.

 

Die Situation hat sich zusätzlich verändert, weil wir an keiner Schulliegenschaft mehr Hausmeister für kurzfristige Kontrollen, Hilfen und Schließdienste vor Ort haben, die auch mal die eine oder andere Ausnahme stillschweigend geduldet haben.

 

Zusätzlich rückt die Verkehrssicherungspflicht der Betreiber und damit des Amtes aufgrund der Rechtsprechung verstärkt in den Focus, da die Verpflichtung zur Verkehrssicherung auch nach Übertragung auf die Vereine vom Eigentümer, also dem Schulträger, zu kontrollieren und zu überwachen ist.

 

Die Erfüllung dieser Anforderungen werden zukünftig  auch die Vereine mit betreffen.

 

Die zu treffende Entscheidung sollte wieder für alle Hallen im Amt gelten. Die Schwimmhalle wird hier nicht betrachtet, da dort ganz andere Anforderungen und Sicherheitsvorschriften zu bedenken sind.              

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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