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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-00AA-136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Amt ist als Schulträger für 4 Grundschulen und für die Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht zuständig. In die Zuständigkeit des Schulträgers fällt auch die Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien im weitesten Sinne.

Das Land und der Bund bereiten zurzeit eine Neuausrichtung in diesem Bereich vor, die Digitalisierung des Bildungssystems steht ganz weit vorne auf der Agenda. Das Land bereitet zum Beispiel eine Informations- und Umsetzungsstrategie zur Einführung einer einheitlichen Schulverwaltungssoftware vor. Eine weitere Baustelle ist die Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts selbst. Die Schulträger sind ebenfalls gefordert und müssen entsprechende Konzepte entwickeln und Mittel für die Umsetzung vor Ort einstellen. Die Schulen sollen und müssen auf ihre Bedürfnisse ausgelegte Medienkonzepte entwickeln.

Das Amt als Schulträger richtet sich bei den EDV-Ausstattungen schon seit langem in Absprache mit den Schulen nach den Empfehlungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH). Diese Konzepte wurden unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Schulen vor Ort in mehreren Abschnitten konsequent umgesetzt.

Die größte Herausforderung auf Seiten der Schulträger ist hierbei der finanzielle Aufwand, insbesondere für Wartung und Support des Betriebs.

Die bisherigen Mitteleinplanungen für diesen Bereich werden nicht mehr ausreichen, das ist schon seit mehreren Jahren absehbar und wurde auch schon mehrfach im Schulausschuss berichtet.

Das Amt hat in einem 1. Schritt zur Umsetzung dieser neuen Herausforderungen einen IT-Fachmann in Vollzeit für die Aufgaben an den Schulen mit drei Tagen und beim Amt mit 2 Tagen eingestellt. Der Beschluss wurde im Dezember 2017 im Amtsausschuss gefasst, die Einstellung erfolgte zum 01.07.2018.

Der nächste Schritt sollte nun mit einer Abstimmung zwischen Schulen und Schulträger über die zukünftige Ausrichtung der digitalen Ausstattung in den Schulen erfolgen, und zwar mit dem Ziel, ein übergreifendes Konzept zur IT-Ausstattung an den Schulen zu erarbeiten.

 

Unter IT-Ausstattung soll in diesem Konzept das sogenannte pädagogische Netz (Netz für Lehrer und Schüler ohne das Verwaltungsnetz) betrachtet werden und es soll nicht nur die Anzahl und Art der Endgeräte in den Schulen umfassen, sondern das IT-Konzept ist ganzheitlich zu sehen. Als weitere Bestandteile der IT-Ausstattung werden auch Netzwerke, Server, Wartung, Support, die Weiterentwicklung des Konzepts und die Breitbandversorgung und deren Anforderungen und Möglichkeiten betrachtet.

Ein IT-Konzept befreit die Schulen nicht von der Aufgabe, ein Medienkonzept, das die pädagogische Nutzung der IT im Unterricht beschreibt, zu entwickeln. Wenngleich grundsätzlich Details eines IT-Konzepts aus den Anforderungen hervorgehen,  soll das neue IT-Konzept eine grundlegende Infrastruktur darstellen, die unabhängig vom konkreten Medienkonzept zur Verfügung stehen muss.

Ein Hauptaugenmerk sollte auf der Betreuung der Systeme liegen. Bei den Planungen muss auch bedacht werden, dass zum Teil umfangreiche Installationsarbeiten in den Gebäuden erfolgen müssen, um die ganzen Geräte, die Präsentationstechnik usw. anzuschließen. Die vorhandene Verkabelung reicht oftmals nicht aus, hier besteht vorrangiger Handlungsbedarf.

 

Auf den Schulträger kommen daher ganz erhebliche Ausgaben zu, die gut geplant werden müssen, um Fehlinvestitionen möglichst zu vermeiden.

Weiterhin gibt es noch den Bereich der Schulverwaltung, wo ebenso IT-Systeme benutzt werden. Für dieses Konzept ist jedoch nur der pädagogische Bereich der Schulen relevant, das Verwaltungsnetz ist in Schleswig-Holstein strikt vom pädagogischen Netz zu trennen. Daher ist das Verwaltungsnetz  nicht Gegenstand dieser Abstimmung.

 

Die Haushaltsplanung für 2019 und Folgejahre berücksichtigt diese neuen Anforderungen nur zum Teil, um nicht den Empfehlungen des Arbeitskreises vorzugreifen.

 

Die Verwaltung schlägt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitgliedern des Schulausschusses, der Schulleitungen und der Verwaltung u.a. mit IT-Fachmann vor.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss beschließt, eine IT-Arbeitsgruppe einzurichten. Folgende Mitglieder des Schulausschuss werden benannt:

 

 

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