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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-14GV-084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 19.08.2018 den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Der Antrag ist angefügt.

Weiterhin ist eine Synopse der zur Zeit gültigen  Entschädigungssatzung und des Änderungsentwurfs angefügt.

 

Zu § 3 Abs. 3

Im Änderungsentwurf soll der stellvertretende Bürgermeister für jeden Tag der Vertretung wieder 1/30 der monatlichen Aufwandsentschädigung erhalten. Diese Regelung gab es bis 2015 in der Gemeinde Steinbergkirche.

Anlässlich der Ordnungsprüfung des Kommunalen Prüfungsamtes Nord vom März 2015 wurde festgestellt, dass die Regelung dem Abstandsgebot gem. § 9 Abs. 2 EntschVO entgegensteht. Die Entschädigungssatzung sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt angepasst werden. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche hat daraufhin eine Änderung beschlossen, indem der stellv. Bürgermeister seither nur noch 80% der Entschädigung im Vertretungsfall erhält. Es macht wenig Sinn, nun wieder gegen das Abstandsgebot zu verstoßen.

 

Über die einzelnen Änderungen sollte ggf. einzeln abgestimmt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Entschädigung der Ehrenbeamten und Gemeindevertreter sowie der weiteren für die Gemeinde ehrenamtlich Tätigen in der nun vorliegenden Fassung.

 

 

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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