Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-14GV-073

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Jugendhilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der öffentlichen Hand. Bei den Zuschüssen zu den sogenannten „Jugenderholungsmaßnahmen“ handelt es sich aber grundsätzlich um freiwillige Zuschüsse der Gemeinden.

Um das Engagement von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die Jugenderholungsmaßnahmen in ihrer Freizeit für die Kinder der Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht durchführen, zu unterstreichen, wäre die Verabschiedung einer gemeinsamen Richtlinie im Amt Geltinger Bucht wünschenswert.

Derzeit gibt es in den Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht unterschiedliche Regelungen für die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen, die nicht schriftlich fixiert sind:

Alle amtsangehörigen Gemeinden zahlen einen Zuschuss. Grundsätzlich gilt der Betrag von 3,50 € pro Tag/Teilnehmer.

Ausnahmen: die Gemeinden Gelting und Rabenholz zahlen bislang nur 2,50 € und Nieby zahlt 4,00 €. Die Gemeinde Gelting zahlt erst für Fahrten/Maßnahmen ab einer Dauer von 3 Tagen.

Um eine einheitliche Regelung auf Amtsebene zu erwirken, die auch die Bestimmungen des Kreises Schleswig-Flensburg würdigt, wird die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen nach der anliegenden Richtlinie empfohlen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche beschließt die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der vorliegenden und erläuterten Fassung.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt