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Vorlage - 2018-11GV-036
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Beteiligung der Gemeinde Rabenholz an der Windkraftanlage Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenholz
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Beratung und Beschluss
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10.04.2018
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Rabenholz beabsichtigt einen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen des Landes, des Bundes sowie der internationalen Gemeinschaft zu leisten und sich an der Erzeugung und Verteilung von regenerativen Energien in Form von Strom aus Windkraft zu beteiligen. Da die Gemeinde diese Aufgabe aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht alleine leisten kann, ist geplant sich nach den Bestimmungen des § 102 Gemeindeordnung (GO) an der WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG zu beteiligen.
In vielen Vorgesprächen wurde der Rahmen einer möglichen Beteiligung abgesteckt. Die Höhe der Beteiligung wurde zunächst auf die Summe von 210.000 € festgelegt.
Nachdem der Entwurf des Gesellschaftervertrages vorlag, wurde das Vorhaben unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen am 07.02.2018 bei der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) angezeigt.
Nach Durchlaufen der erforderlichen Prüfungsschritte hat die KAB dem Vorhaben grundsätzlich nicht widersprochen.
Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung gem. § 102 Abs. 1 Satz 2 GO vor der Beschlussfassung zu einer Beteilung einen ausführlichen Abwägungsbericht vorzulegen. Hierin ist darzulegen, dass eine Beteiligung rechtmäßig, wirtschaftlich und zweckmäßig ist.
Dieser Abwägungsbericht liegt der Gemeindevertretung vor.
Weiterhin wurde in einem Finanzierungsplan dargestellt, dass es sich um eine rentierliche Maßnahme handelt, die mittelfristig den angespannten Gemeindehaushalt entlasten kann.
Die Finanzierung der Beteilung erfolgt über eine Kreditaufnahme in Höhe der Beteilungssumme. Hierzu ist es erforderlich, einen Nachtragshaushalt aufzustellen.
Nach erfolgtem Beschluss zu einer Beteiligung der Gemeinde ist dieser wiederum der KAB anzuzeigen. Die Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages ist erst nach Genehmigung der KAB zulässig.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2018 und der damit verbundenen Kreditaufnahme, eine Beteiligung an der Windkraftanlage Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG mit einer Einlagesumme von 210.000 €.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Gesellschaftervertrag zu unterzeichnen, sobald die abschließende Genehmigung des Vorhabens durch die Kommunalaufsichtbehörde vorliegt.

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