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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-11GV-035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht vorhersehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 95 b Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich, einen Nachtragshaushalt für die Gemeinde Rabenholz aufzustellen.

 

Die Gemeinde plant eine Beteiligung an der WKA Priesholz Beteiligungs GmbH & Co. KG.

Eine Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushalt der Gemeinde. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 210.000,00 € müssen über eine Kreditaufnahme finanziert werden.

Weiterhin werden die Baukosten für das Feuerwehrgerätehaus, gegenüber der ursprünglichen Planung, deutlich höher ausfallen. Auch in diesem Fall ist eine Erhöhung des Kreditbedarfes um 60.000,00 € unumgänglich.

 

Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Trotz der Veränderungen kann nach wie vor ein geringer Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt ausgewiesen werden. 

 

Die Hebesätze und sonstigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2018 der Gemeinde Rabenholz ist von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt worden.

 

Für die geplante Kreditaufnahme bedarf es der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2018 nebst Anlagen. 

 

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Anlagen

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