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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-00AA-123

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Schulleitung der Grundschule Sterup hat die Verwaltung über folgenden Sachverhalt informiert:

Die Schule wird zurzeit von 135 Kindern besucht, Tendenz gleichbleibend. Die Kinder verteilen sich auf sechs Klassenräume und 2 Fachräume für Musik und Kunst.  Der Unterricht für das Fach HWS (Heimat-, Welt- und Sachkundeunterricht) muss in einem Raum durchgeführt werden, der seit Anfang des Schuljahres 2017/2018 auch für die betreute Grundschule genutzt wird. Die betreute Grundschule war vorher im Kindergarten in Sterup angesiedelt, musste aber aufgrund Raumnot im Kindergarten in die Schulräumlichkeiten ausweichen. Der Gruppenraum in der Schule wird weiterhin für Schulkonferenzen und andere klassenübergreifende Themen genutzt.

Da im kommenden Schuljahr sehr wahrscheinlich mit der offenen Ganztagsschule gestartet wird, wird die Raumnot noch größer.

Die Schule bittet darum, sich dieser Thematik anzunehmen.

 

Die Verwaltung hat hier Lösungsmöglichkeiten gesucht und hat schon vor einiger Zeit bei Herrn Petzel angefragt, ob zu den schon angemieteten Räumlichkeiten weitere Räume zur Verfügung stehen. Ab April 2018 stehen nun ebenerdig in Verlängerung zu den bereits angemieteten Räumlichkeiten weitere rd. 75 m² zur Verfügung. Diese wurden zusammen mit der Schulleitung besichtigt und eignen sich gut für weitere Gruppenräume.

Herr Petzel wäre bereit, diese Räume an das Amt zu vermieten, allerdings müsste die Anbindung von der  Wohnung zum Schulteil, die brandschutztechnischen Maßnahmen und der notwendige Schallschutz durch den Schulträger geleistet werden.

 

Der Schulausschuss hat in der Sitzung am 19.02.2018 die Notwendigkeit für weitere Räumlichkeiten gesehen und den empfehlenden Beschluss gefasst, die Räumlichkeiten anzumieten und die notwendigen Baumaßnahmen auszuführen. Die Kosten für den Umbau werden auf 20.000 – 25.000 Euro geschätzt und sollen bereitgestellt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, die Räumlichkeiten anzumieten und die notwendigen Umbaumaßnahmen durchzuführen, um der Schule weitere Räume zur Verfügung zu stellen. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten auszuschreiben und die Aufträge zu erteilen, eventuell überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben im Schulhaushalt bzw. über den 1. Nachtragshaushalt des Amtes Geltinger Bucht.

 

 

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