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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-00AA-116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Schulausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat in seiner Sitzung vom 19.02.2018 die Empfehlung ausgesprochen, die Schülerbeförderung an der Georg-Asmussen-Schule Grundschule Gelting zukünftig mit einem eigenen Schulbus durchzuführen.

Der bestehende Schulbus an der Georg-Asmussen-Schule Grundschule Gelting ist abgängig und kann lediglich für die Zeit bis zu den Sommerferien 2018 genutzt werden.

Die Autokraft könnte die Fahrten im Rahmen des ÖPNV anbieten. Abzüglich des vom Kreis gewährten Zuschusses von 2/3 der Fahrkosten würde dies einen Kostenanteil des Amtes von rund. 40.000,- € bedeuten.

Der Schulausschuss hat sich jedoch dafür entschieden, den bestehenden abgängigen Schulbus durch einen kleineren Schulbus (32-Sitzer) zu ersetzen und die Fahrten mit einem eigenen Busfahrer zu leisten. Die Kosten der Schülerbeförderung bei dieser Variante belaufen sich inklusive Abschreibung, Tanken, Wartung, Fortbildungsmaßnahmen und Vertretungskraft sowie abzüglich einer 2/3 Erstattung des Kreises auf Kosten von rund 52.000,- €.

Da bei Ausfallzeiten des Fahrers nicht auf den Vertretungspool der Autokraft zugegriffen werden kann, müsste – wenn möglich -  aus dem Mitarbeiterpool der Amtsverwaltung eine Vertretungskraft ausgebildet werden.

Als Variante käme die Beschaffung von 3 Kleinbussen mit je 9 Sitzplätzen in Betracht. Hier wäre bei der regelmäßigen Beförderung lediglich ein Kleinbeförderungsschein notwendig. Hierbei sind dann aber auch erhebliche zusätzliche Personalkosten sowie Nebenkosten (Entgeltfortzahlung, Urlaub) zu sehen. Da alle Fahrzeiten zum großen Teil parallel erfolgen müssen, werden dann auch mindestens drei Fahrer benötigt.

Ein Vorteil von drei  Fahrzeugen wäre die Möglichkeit einer Nutzung durch die Kirchengemeinde, die Sozialstation oder den Sportverein in den außerschulischen Zeiten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, die Schülerbeförderung an der Georg-Asmussen-Schule Grundschule Gelting weiterhin eigenständig zu leisten. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt,

 

  1. ein entsprechendes Ersatzfahrzeug (32-Sitzer) zu beschaffen, sowie die außerplanmäßige Ausgabe zu tätigen.

 

  1. 3 Kleinbusse zu beschaffen, sowie die außerplanmäßige Ausgabe zu tätigen.

   

 

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Anlagen

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