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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-7WZV-007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Verfügung vom  21.03.2017 Az.:017.12 hat der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg – FD Rechnungs- und Gemeindeprüfung den Bericht über die gem. § 12 Kommunalprüfungsgesetz durchgeführte Ersatzprüfung für die Geschäftsjahre 2013 bis 2014 mit der Bemerkung übersandt, dass die Jahresabschlüsse in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen sind.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Prüfung hat keinerlei Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Die vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt gemachten Hinweise werden zukünftig beachtet.

 

Die Jahresabschlüsse 2013 – 2014  des WZV Ostangeln werden unverändert

 

in 2013 mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von2.433.455,06 €           

 

in 2014 mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von2.446.699,49 €

 

festgestellt.

 

 

Die Gewinn- und Verlustrechnungen 2013 – 2014 werden wie folgt unverändert festgestellt:

 

 

Jahr  Aufwendungen     Erträge          Gewinn/Verlust

 

2013489.620,08516.231,19 26.611,11

 

2014533.172,27552.146,59 18.974,32

 

 

 

Der Gewinn 2013 in Höhe von 26.611,11 € wird dem Eigenkapital zugeführt.

 

Der Gewinn 2014 in Höhe von 18.974,32 € wird dem Eigenkapital zugeführt.

 

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