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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-14GV-062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 23.10.2017 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung "Hattlundmoor" gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der Satzung mit Begründung ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung nunmehr den Satzungsentwurf in das Beteiligungsverfahren geben.

Der Entwurf der Satzung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die Stellungnahmen der betroffenen Behörden/Träger öffentlicher Belange eingeholt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertertung Steinbergkirche beschließt:

 

1.

Der Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Fläche „Hattlundmoor“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form (siehe Vorlagenanlage) gebilligt / wir mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt: ……………………………..

 

2.

Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / waren folgende GemeindevertreterInnen ……..…………………… von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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