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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-14GV-059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis  geprüft: -siehe Vorlagenanlage-

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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