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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-14GV-058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 zur Ausweisung eines Wohngebietes. Zu diesem Zweck ist die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche in Wohnbaufläche zu ändern. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 48. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche für den Bereich „Ostertoft“; für das Gebiet nördlich des Wohngebietes ‚Mühlenfeld‘, westlich des Wohngebiets ‚Mühlenfeld II, östlich einer Linie von ca. 300 m von der Nordstraße.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der benachbarten Gemeinden soll die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen in Albersdorf beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: es wird eine einmalige Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ... ;

davon anwesend: . . .;

Ja-Stimmen: ... ; Nein-Stimmen: ..; Enthaltungen: . . .

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Ab-stimmung anwesend: ...

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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