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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-15GV-032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Sterup ist sowohl eine inhaltliche Veränderung sowie Klarstellung vorgesehen.

Erläuterungen:

 

Regelung

Begründung

Neu

§ 2a „Sonderregelung bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“

Durch die Einfügung des § 2a wird es möglich, auch im Ausland befindliche Grundstückseigentümer zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.

Neufassung

§ 4 Absatz 2 Satz 1

Hierdurch wird der Begriff des Mietwertes klargestellt.

Neufassung

§ 7 „Anzeigepflicht“

Hiermit wird klargestellt, dass die Anzeige im Steueramt des Amtes Geltinger Bucht zu erfolgen hat.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

X

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Sterup gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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