Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-00AA-093

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 6. Mai 2018 finden die Gemeinde- und Kreiswahlen statt.

Nach § 13 Abs. 1 ist der Amtsvorsteher für die Führung des Wählerverzeichnisses und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zuständig. Er nimmt insoweit die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr.

Die Gemeinden haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss zu übertragen; er ist in dem Fall Gemeindewahlausschuss.

Nach § 13 Abs. 3 ist der Amtsvorsteher daran gehindert, die Aufgabe des Gemeindewahlleiters zu übernehmen, wenn er selbst Wahlbewerber ist.

 

In der Folge ist eine andere Person zu wählen.

 

Die für die Durchführung der Kommunalwahl zuständigen Mitarbeiter/innen werden für den Gemeindewahlausschuss vorgeschlagen.

Weiterhin sollten bis zur Sitzung des Amtsausschusses Vorschläge aus den Gemeinden für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses vorliegen Die Liste wird daher auf der Sitzung ergänzt.

 

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen nicht Wahlbewerber und auch nicht Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sein. Weiterhin dürfen sie nicht Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.

 

Es sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.   

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a)      Der Amtsausschuss Geltinger Bucht wählt nach den Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Frau LVB Rosemarie Marxen-Bäumer zur Wahlleiterin und gleichzeitig Frau Miriam Knol zur stellvertretenden Wahlleiterin für den Amtsbereich Geltinger Bucht.

 

b)      In den gemeinsamen Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2013 werden folgende Beisitzer/innen gewählt:

 

 

1. Kirsten Scharf, Amtsverwaltung ( zugleich als Schriftführerin)

2. Malte Mischke, Amtsverwaltung

3. Manuel Da Ros, Niesgrau

4.

5.

6.

7.

 

Außerdem werden folgende stellvertretenden Beisitzer/innen gewählt:

 

1.
2.

3.

4.

5.

6.

 

 

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt