Allris
Vorlage - 2017-14GV-045
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Planung in der Gemeinde Steinbergkirche, hier: Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB "Hattlundmoor"; Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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19.10.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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23.10.2017
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Sachverhalt
Im Westen der Ortslage von Steinbergkirche liegt im Bogen der Straße Am Wasserwerk / Hattlundmoor „in zweiter Reihe“ ein Grundstück, dass sich für eine Wohnbebauung eignet (vgl. anlg. Übersichtskarte). Aufgrund ihrer rückwärtigen Lage ist die Fläche nicht als Baulücke anzusprechen, es besteht also kein Baurecht nach § 34 BauGB. Die Gemeinde kann hier aber über eine sog. „Ergänzungssatzung“ (oder auch „Abrundungssatzung“) die planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung schaffen. Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung kann von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/TÖB und der Öffentlichkeit abgesehen werden, so dass nur eine „Beteiligungsrunde“ erforderlich ist.
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren ein.
Im Weiteren ist zunächst eine Kostenübernahmeerklärung vom Grundstückseigentümer einzuholen und dann die amtliche Plangrundlage (Bestandslage- und Höhenplan) durch einen öfftl. bestellten Vermessungsingenieur zu erstellen. Auf dieser Grundlage wird dann der Entwurf der Satzung ausgearbeitet und der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens).
Beschlussvorschlag
1a. |
| Für die im Westen der Ortslage von Steinbergkirche, hinter dem Grundstück Am Wasserwerk Nr. 23 gelegenen Fläche wird eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt. Planungsziel ist es, durch Ausweisung eines Baugrundstücks den westlichen Bereich der Ortslage von Steinbergkirche in diesem Bereich baulich abzurunden. |
1b. |
| Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
1c. |
| Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. 13 Abs. 2 S.1 Nr.1 BauGB abgesehen. |
2. |
| Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden. |
3. |
| Alle Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:..........
Davon anwesend: ..........
Ja-Stimmen: ........... Nein-Stimmen: ........... Enthaltungen:..........
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine /
waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter ………………………… von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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941,8 kB
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