Allris
Vorlage - 2017-09GV-026
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung eines öffentlichen Weges hier: Teilstück der Gemeindestraße "Langfeld"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pommerby
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Beratung und Beschluss
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27.06.2017
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Sachverhalt
Im Zuge der Verlegung eines Teilstückes der Gemeindestraße „Langfeld“ verliert das in der Anlage gekennzeichnete Teilstück der Gemeindestraße „Langfeld“ an Verkehrsbedeutung.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Pläne der einzuziehenden Straße (s.Anlage) sind gem. § 8 Abs. 3 StrWG für die Dauer von 4 Wochen zur Einsicht öffentlich auszulegen. Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 8 Abs. 4 StrWG spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung vorzulegen. Die Einziehung kann dann vom Träger der Straßenbaulast unter Würdigung der Einwendungen beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Pommerby stellt fest, dass ein Teilstück des öffentlichen Weges – Gemeindestraße „Langfeld“ (Flur 1, Flurstück 87/22, 79/7, 166, 93/5, 178 und 168 der Gemarkung Pommerby) keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Der öffentliche Weg soll entsprechend den Vorschriften des § 8 StrWG eingezogen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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445 kB
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