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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-13GV-030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes (und parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.11) ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinberg beschließt:

 

a)      Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

Die Stellungnahmen aus der frühzeitige Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:

- siehe Anlage-

 

b)      Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung wird gebilligt

 

oder

 

wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

……………………………………………………………………………………………

 

Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  ..........   

Davon anwesend: ..........

Ja-Stimmen: ...........        Nein-Stimmen: ...........        Enthaltungen: ..........

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO .....

..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

 

oder:

 

... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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