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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-14GV-042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.02.2017 wurde die Gemeinde Steinbergkirche vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein angeschrieben, um auf das Interessenbekundungsverfahren zum Städtebauförderungsprogramm hinzuweisen. Mit Kurzkonzept vom 28.03.2017 hat die Gemeinde eine Interessenbekundung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm dem Ministerium übersandt. Inhalte waren hier die jetzige Ausgangssituation, die Bevölkerungsprognose, die Siedlungsstruktur und Nutzungslagen, die aktuellen und zukünftigen Anpassungsbedarfe und städtebauliche Missstände sowie eine erste Konzeptüberlegung für eine städtebauliche Gesamtmaßnahme. Bei einem Abstimmungsgespräch mit Mitarbeitern der Städtebauförderung des Landes, wurde die Interessenbekundung nochmals vorgestellt und von Seiten des Ministerium das Städtebauförderungsprogramm dargestellt und speziell für die Gemeinde Steinbergkirche Details besprochen.

Mit Schreiben vom 11.05.2017 teilt das Ministerium mit, dass die Gemeinde Steinbergkirche aufgrund der vorgelegten Interessenbekundung für eine Förderung in Betracht kommt und fordert nun eine konkrete Antragstellung bis zum 15.07.2017. Nach Abstimmung der Ministerien Bund und Land wird eine Entscheidung bzw. der Zuwendungsbescheid Ende August 2017 erwartet.

Von den seinerzeit angeschriebenen 34 Gemeinden haben 21 Gemeinden am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen. Ein erweiterter Erörterunsgtermin wurde bei 17 Gemeinden durchgeführt. Zur konkreten Antragstellung wurde letzlich 12 Gemeinden ausgewählt.

Dem Städtebauförderungsprogramm stehen jährlich ca. 60 Mio. € zur Verfügung; Die Förderquote aus dem Städtebauförderungsprogramm von Bund und Land beträgt 2/3 der förderungsfähigen Kosten.

 

Konkret benennt die Gemeinde Steinbergkirche räumliche Schwerpunkte, in denen jeweils mehrere Maßnahmen kumulieren und vielfältige Entwicklungsoptionen bestehen. Die planerische Bearbeitung dieser räumlichen Schwerpunkte bildet eine zentrale Aufgabe für die kommenden Jahre. Die gemeindlichen Aufgaben innerhalb dieser räumlichen Schwerpunkte bewegen sich zwischen der konzeptionellen Aufbereitung in Form von Rahmen- und Bebauungsplänen bis hin zum Bau öffentlicher Wege, Plätze, Grünanlagen und weiterer Infrastrukturmaßnahmen.

Diese Aufgaben lassen sich nur unter großen finanziellen Anstrengungen bewerkstelligen. Daher sind das Einwerben und der Erhalt von Fördergeldern eine zentrale Stellschraube für die Umsetzung dieser Projekte. Weiter ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung Mittelpunkt der Vorplanung.

Die Städtebauförderung ist im Sinne eines Mehrjahresprogrammes ausgelegt. Die Projektdauer umfasst eine Zeitspanne bis zu 10 Jahren.

Finanziert werden im Rahmen der Städtebauförderung eine Vielzahl von Maßnahmen - angefangen bei Kosten für die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten bis hin zur Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen oder dem Bau von Gemeinbedarfseinrichtung.

 

Die Vorstellung einer ersten Konzeptüberlegung erfolgt durch Bürgermeister Müller.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, einen Antrag zur Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende weitere Verfahrensschritte einzuleiten.

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