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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-00AA-085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Abteilungsleitergespräche wurden verschiedene Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung bzw. –anhebung besprochen.

Das Standesamt hat daraufhin vorgeschlagen, eine rechtlich zulässige zusätzliche Standesamtsgebühr für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes in Höhe von 100,00 € je Eheschließung ab 01.01.2018 zu erheben.

Dabei handelt es sich um die Eheschließungen an den Samstagen.

Bei rund 100 Eheschließungen (an den Samstagen) im Jahr, kann mit zusätzlichen Einnahmen von rd. 10.000,00 € gerechnet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

X

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

122300.631100

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

19.000,00 €

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss beschließt, ab dem 1.1.2018 die Erhebung einer zusätzlichen Standesamtsgebühr für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes in Höhe von 100,00 € 

 

 

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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