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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-00AA-082

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das aktuelle Prioritätenprogramm für die laufende Bauunterhaltung der Schulliegenschaften im Amtsbereich sieht für die Gemeinschaftsschule für die Jahre 2017/2018 weitere Sanierungsmaßnahmen an den Schultoiletten vor (Beschlüsse Schul- und Amtsausschuss). Hierfür wurden vorläufig Mittel in Höhe von rd. 35.000 Euro veranschlagt. Weiterhin wurde festgestellt, dass das Behinderten-WC nicht vernünftig zugänglich ist. Für die Umgestaltung müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, die Deckung sollte nach der bisherigen Planung durch Minderausgaben im Produktbereich Schule erfolgen.

Die Landesregierung hat nun im April 2017 ein Sanierungsprogramm für Schultoiletten für das Jahr 2017 beschlossen, die Anmeldung erfolgt im „Windhundverfahren“, sie ist ab dem 19.04.2017 möglich (also zum Zeitpunkt der Sitzung schon erfolgt). Die Maßnahme muss bis Ende diesen Jahres abgeschlossen und abgerechnet sein. Eine Förderquote von bis zu 75% der förderfähigen Kosten wird in Aussicht gestellt, das Programm ist mit 10 Mio. Euro Fördermittel ausgestattet, maximale Förderung pro Maßnahme 80.000 €.

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Auf alle Schulen in Schleswig-Holstein gesehen ist selbst diese große Summe nicht viel, für den Kreis Schleswig-Flensburg steht ein Kontingent von rd. 564.000 Euro zur Verfügung. Je nach Anzahl der Anmeldungen kann/wird sich die Förderquote aufgrund der sich abzeichnenden Überzeichnung wahrscheinlich (deutlich) verringern.

 

Trotz dieser Einschränkungen und des engen Zeitfensters empfehlen der Schulausschussvorsitzende und die Verwaltung, sich an diesem Programm zu beteiligen. Die zwingende Sanierungsnotwendigkeit der WC-Räume in Sterup ist bekannt, daher wurden bereits Mittel eingeplant und das Förderprogramm unterstützt insofern die bereits bestehenden Planungen. Die Maßnahme würde dann in einem Bauabschnitt durchgeführt und zwar einschließlich der Maßnahmen am Behinderten-WC. Haushaltstechnisch ändert sich die Zuordnung des Projektes und erfolgt nicht wie geplant im Aufwandskonto sondern investiv. Da im Investivbereich in der Haushaltsplanung keine Ausgaben vorgesehen sind, wären die Ausgaben überplanmäßig zu leisten (dafür Fördermittel und Einsparung im Bereich Unterhaltung). Da die Förderbedingungen erst jetzt bekannt geworden sind, liegt zum Zeitpunkt des Versandes der Unterlgen noch keine endgültige Kostenschätzung vor, diese wird im Schulausschuss vorgestellt.

 

Für die anderen Schulen im Amtsbereich sieht das Prioritätenprogramm im Bereich der Sanitärräume keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, entsprechende Vorplanungen gibt es im Gegensatz zur Gemeinschaftsschule nicht.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

X

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto: Finanzkonto

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

Kein Ansatz

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss:

 

Die Sanierungsmaßnahmen an den Schultoiletten der Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht sollen für das Förderprogramm angemeldet werden, die notwendigen Arbeiten sind   auszuschreiben. Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

 

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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