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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-15GV-023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die frühzeitige Behördenbeteiligung ist erfolgt.

Nunmehr ist über die eingegangenen Stellungnahmen zu beraten und abzuwägen (s. Abwägungsvorschlag). Der Entwurf (textliche Festsetzungen) wurde gegenüber dem Vorentwurf nicht verändert. Nach Beschluss durch die Gemeindevertretung kann die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt folgendes:

 

  1. Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:                            - siehe Anlage -

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Terkeslmai“ einschließlich Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

 

oder

 

werden mit folgenden Änderungen/Ergänzungen gebilligt:

…………………………………………………………………………………………………………….........................................................................................................................

Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

 

  1. Der Planentwurf mit Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  ..........   

Davon anwesend: ..........

Ja-Stimmen: ...........             Nein-Stimmen: ...........      Enthaltungen: ..........

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO ....

...waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

oder

 

... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .............................................................................................................................................

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

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Anlagen

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