Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-13GV-023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Bereich Nordstern 6 / Norgaardholz ist die Errichtung von 2 Ferienhäusern geplant. Für die erste planerische Einschätzung wurde im November 2012 eine Planungsanzeige an Landesplanung, Innenministerium und Kreis Schleswig-Flensburg gesandt. Grundsätzlich stehen dem Vorhaben Ziele der Raumordnung nicht entgegen. Daher hat die Gemeinde-vertretung am 7.5.2013 die Aufstellung des B-Planes Nr. 11 „Nordstern“ (parallel die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes) beschlossen. In der anschließenden frühzeitigen Behördenbeteiligung  wurde seitens des Innenministeriums die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes gefordert. Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes (§ 12 BauGB) ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Zusätzlich wird zwischen der Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer zu bestimmenden Frist durchzuführen. Voraussetzung für die Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist, dass Frau Ernst als Vorhabenträgerin einen Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Betreiberkonzept zur Abstimmung der Gemeinde Steinberg vorlegt. Im Februar 2014 wurden mit Frau Ernst im Amt Geltinger Bucht die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung erläutert und die Einreichung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes vereinbart.  Nach mehrmaliger Einforderung durch das Amt Geltinger Bucht mit der Fristsetzung liegen nun der Vorhaben- und Erschließungsplan und das Betreiberkonzept für den Bereich Nordstern vor.

Der Ausschuss  für Planung – und Umwelt hat in seiner Sitzung am 23.1.2017 den o.g. Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 11 „Nordstern“ soll auf der Grundlage des vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplans weitergeführt werden. Das Planungsbüro GRZWO soll auf dieser Grundlage den Entwurf für den Bebauungsplan erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  ..........   

Davon anwesend: ..........

Ja-Stimmen: ...........          Nein-Stimmen: ...........        Enthaltungen: ..........

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO .....

..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

oder:

... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen ................................................................................................................. .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt