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Vorlage - 2017-09GV-025
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung einer öffentlichen Straße Pommerby, Straße "Langfeld" - Teilstück
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pommerby
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Beratung und Beschluss
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08.02.2017
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Sachverhalt
Die Hof Langfeld GbR, bestehend aus den Gesellschaftern Herrn Kurt Klemme und seiner Ehefrau Johanna Lutteroth, ist Eigentümer des Hofes Langfeld 3 und 4. Die GbR hat den Hof Langfeld 4 zum Zwecke der Ferienvermietung weitgehend saniert. Des Weiteren plant sie den Abriss des an der Gemeindestraße gegenüberliegenden Hofes Langfeld 3 und dessen Herrichtung als Garten- und Freizeitfläche.
Ziel ist es, dass beide Hofstellen (Langfeld 3 und 4) eine wirtschaftliche Einheit werden. Zudem beabsichtigt die GbR, Gefährdung durch Kfz-Verkehr für die Bewohner von Langfeld 4 zu vermeiden, die durch die geringen Abstände der Gemeindestraß zu beiden Hofstellen und durch unbeschränkte Geschwindigkeit des Verkehrs besteht. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein Teil der Gemeindestraße „Langfeld“ gemäß anliegendem Plan verlegt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt Teilstücke nachfolgender Flurstücke
- Gemarkung Pommerby, Flur 1, Flurstück 87/17
- Gemarkung Pommerby, Flur 1, Flurstück 79,19
- Gemarkung Pommerby, Flur 1, Flurstück 79/8
gemäß der Anlage zu widmen und erstmalig nach dem Straßen- und Wegegesetz einzustufen. Die durch die Umlegung der Gemeindestraße freiwerdenden Flächen des alten Straßenverlaufs und die Flächen, die für den neuen Straßenverlauf erforderlich sind, werden gemäß Punkt 5 des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Pommerby und Herrn Dr. Kurt Klemme vom 20.01.2016 schlicht um schlicht miteinander getauscht. Da ein Tausch der genannten Flurstücke vertraglich noch nicht erfolgt ist, erklärt sich die Hof Langfeld GbR schriftlich mit der Widmung der neuen Straße „Langfeld“ bereit.
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) wird die Widmung des Teilstückes Straßenzug „Langfeld“, Flurstücke 87/17 tw., 79/19 tw., 79/8 tw. der Flur 1, Gemarkung Pommerby gemäß anliegendem Plan verfügt.
Der anliegende Plan ist Teil der Widmungsverfügung.
Das Teilstück „Langfeld“ wird erstmalig in die Straßengruppe „Gemeindestraßen“ nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe b) StrWG eingestuft.
Die Widmung der Straße ist zu verfügen und zu veröffentlichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,2 kB
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