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Vorlage - 2016-00AA-059
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über den Haushalt 2017 und über auszuführende Maßnahmen mit Änderungen des aktuellen Prioritätenprogrammes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss Geltinger Bucht
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Beratung und Beschluss
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30.11.2016
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Sachverhalt
Die Schulen wurden für die Haushaltsplanung 2017 wieder um entsprechende Anträge gebeten, auch unter Berücksichtigung evtl. noch durchzuführenden Arbeiten aus dem Vorjahr. Diese Anträge wurden mit den bisherigen Planungen, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Gesamthaushaltsmittel, abgeglichen und eingearbeitet.
In den „Anlagen 1 und 2“ sind Auszüge aus der Haushaltsplanung dargestellt. Die genannten Aufwendungen bzw. Erträge sind besonders relevant für das Haushaltsvolumen. Auf die kleineren Haushaltsansätze wird aufgrund der besseren Übersichtlichkeit bewusst verzichtet.
Die Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen mit finanziell höherem Mittelbedarf wurden bereits in der letzten Sitzung des Schulausschusses am 25.04.2016 besprochen und im Amtsausschuss dann beschlossen. Für die Planung 2017 sind folgende Punkte neu zu berücksichtigen:
Der Amtsausschuss hat am 10.10.2016 eine Änderung über die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad in Sterup eine Veränderung beschlossen. Die Maßnahme soll nun in einem Bauabschnitt in 2017 durchgeführt werden. Die notwendigen zusätzlichen Mittel sind einzuplanen
Die laut Prioritätenprogramm auszuführenden Maßnahmen für das Jahr 2017 müssen teilweise zurückgestellt werden, das bisher geplante Volumen von rd. 360.000 € reduziert sich um rd. 40.000 € auf dann rd. 320.000 €. Das Programm muss ebenfalls für die Folgejahre entsprechend angepasst werden. Die neue Maßnahme an der Hauptverteilung der Grundschule Steinbergkirche sollte neu aufgenommen werden, eine Erhöhung der Mittelbereitstellung ist zurzeit nicht geplant.
In der Sitzung wird das geänderte Prioritätenprogramm erläutert.
Im Rahmen der HP 2017 wurden diese Veränderungen mit berücksichtigt.
Die Anträge der Schule konnten fast vollständig in die Gesamtplanung eingefügt werden, nur für die Grundschule Steinbergkirche müssen aufgrund des erheblichen Mittelbedarfes in den Jahren 2017 und 2018 Verschiebungen erfolgen. Auf eine Darstellung der einzelnen Anträge wird hier verzichtet, die Erläuterung erfolgt im Rahmen der Darstellung des Haushalts. Außergewöhnliche finanzielle Anträge liegen nicht vor.
Die Berechnungsgrundlage für die Mittelausstattungen der Schulen im Bereich der Budgetierung (Schulen entscheiden eigenverantwortlich über den Einsatz der Mittel) wurde vom Schulausschuss im Jahr 2014 festgelegt und wird weiterhin für die Mittelbereitstellung zu Grunde gelegt.
Alle Schulen stehen im Bereich der „Digitalisierung“ vor neuen Herausforderrungen. Ein Baustein sind hier die vom Land geplanten Anschlüsse aller Schulen an das Breitbandnetz Schleswig-Holstein. Die Anbindung soll im Wesentlichen in den Jahren 2017 bis 2019 erfolgen. Neben dem Landesnetz (Schulverwaltung) ist auch eine pädagogische Nutzung eingeplant. Die entsprechenden Konzepte werden derzeit erstellt. Für die technische Realisierung sind seitens des Schulträgers auch Maßnahmen umzusetzen, die im Einzelnen jedoch noch nicht abschätzbar und je nach Schulstandort zu beurteilen sind.
In der HP 2017 bzw. in der Finanzplanung für die Folgejahre sind hierfür noch keine Mittel veranschlagt, da der Bedarf noch nicht absehbar ist.
Für die Planung 2017 sind weiterhin die vom Amtsausschuss beschlossen Investivmaßnahmen an der Grundschule in Steinbergkirche (LED Ausstattung der Innenbeleuchtung) und die Sanierungsmaßnahmen in Sterup, die über das Sportstättenförderprogramm des Landes abgewickelt werden sollen, berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag
Die Haushaltsplanung 2017 mit den genannten Maßnahmen und dem geänderten Prioritätenprogramm wird dem Amtsausschuss in der vorgelegten Form zur Durchführung empfohlen. Die genannten Beschaffungen und die Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Schulausschusses liegen, sollen durchgeführt werden.

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