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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-16GV-015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der defizitären Haushaltssituation 2017 ist die Gemeinde Stoltebüll gezwungen, umfangreiche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen einzuleiten. Hierzu gehört unter anderem die Erhöhung des Steuersatzes der Zweitwohnungssteuer von 8 v.H. auf 10 v.H.

Durch diese Erhöhung wird die Erhöhung des Ertrages um ca. 4.000,- € erwartet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

x

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

10 611100 403400

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stoltebüll beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stoltebüll gemäß der Anlage zu erlassen.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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