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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-16GV-014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende doppische Haushaltsentwurf 2017 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse sowie der sich aus dem Haushaltserlass 2017 ergebenden Grundlagen aufgestellt und mit dem Bürgermeister der Gemeinde beraten.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf weist im Ergebnisplan einen Fehlbetrag in Höhe von 39.300,- € aus.

Nach derzeitigem Planungsstand wird sich auch in den Folgejahren ein erheblicher Fehlbetrag nicht vermeiden lassen. Die Gemeindevertretung sollte zwingend geeignete Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen treffen.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 schlägt die Verwaltung folgende Konsolidierungsmaßnahmen vor:

  • Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A von 220 v.H. auf 280 v.H. (Erhöhung des Ertrages um ca. 7.800,- €)
  • Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 240 v.H. auf 290 v.H. (Erhöhung des Ertrages um ca. 9.400,- €)
  • Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 310 v.H. auf 340 v.H. (Erhöhung der Ertrages um ca. 10.100,- €)
  • Weiterhin sollte über die Anhebung der Steuersätze für die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer nachgedacht werden.

 

Als investive Maßnahmen 2017 sind die Beteiligung am interkommunalen Gewerbegebiet Kappeln sowie die Erneuerung von Geräten auf dem Spielplatz geplant. Die Finanzierung der Maßnahmen kann über die vorhandenen liquiden Mittel sichgestellt werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stoltebüll beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2017 sowie die Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen.

 

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Anlagen

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