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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-15GV-018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage

Das Plangebiet des B-Planes Nr. 5 liegt am südöstlichen Rand des Ortes Sterup an der L 21.

Die Zufahrt des Gewerbegebietes liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt, so dass am westlichen Rand die Anbauverbotszone der Landesstraße von 20 m auf die Fläche des Gewerbegebietes wirkt. In dem Ursprungsplan wurde von der Anbauverbotszone ein Abstand von bis zu 5 m eingehalten. Zukünftig soll das Baufenster des westlichen Teilbereiches so weit wie möglich an die Anbauverbotszone herangerückt werden, damit eine bessere Ausnutzung der Grundstücke möglich wird. Auch im nördlichen Bereich des Teilgebiets soll das Baufenster vergrößert werden, um die Errichtung eines weiteren Gebäudes (Betriebsleiterwohnen) zu ermöglichen.

Dementsprechend ist die Festsetzuung zur überbaubaren Grundstücksfläche zu ändern. Zugleich soll auch eine Prüfung zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ) für den westlichen Teilbereich erfolgen.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Das bedeutet u.a., dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden kann; es ist keine Umweltprüfung erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

X

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1

Für das Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Sterup wird die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 aufgestellt. Planungsziel ist es, durch die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche und des Maß der baulichen Nutzung eine bessere Ausnutzung der Gewerbegrundstücke zu erreichen. 

1.2

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

1.3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

1.4

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  ..........   

Davon anwesend: ..........

Ja-Stimmen: ...........          Nein-Stimmen: ...........        Enthaltungen: ..........

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO .......... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

oder: .waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen ................................................................................................................. .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

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Anlagen

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