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Vorlage - 2016-09GV-018
Grunddaten
- Betreff:
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Campingplätze Gammeldamm und Seehof" - Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rainer Kirstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pommerby
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Beratung und Beschluss
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20.09.2016
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Sachverhalt
Auf dem Campingplatz Seehof soll das vorhandene Sanitärgebäude im überbaubaren Bereich B 1 erweitert werden. Vorgesehen ist die Verlängerung des Gebäudes um ca. 11 m. Nach den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 ist das Gebäude in der vorgesehenen Größe nicht genehmigungsfähig. Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist die die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschlussvorschlag
1.1 | Für das Gebiet „Campingplätze Gammeldamm und Seehof“ wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufgestellt. Betroffen von der Planänderung sind der Teil B 1 und der unmittelbar im Osten angrenzende Bereich der Wohnwagenstellplätze STP 2. Planungsziel ist durch Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche den notwendigen Spielraum zur Genehmigung des geplanten Vorhabens einzuräumen. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. |
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1.2. | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
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1.3 | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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2.1 | Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplätze Gammeldamm und Seehof“ mit Begründung wird in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage) gebilligt / wird mit folgenden Änderungen gebilligt: ……………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………... |
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2.2 | Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung du Abstimmung ausgeschlossen.
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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Anschrift
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