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Vorlage - 2016-07GV-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über ein Zonenhalteverbot im Ortsteil Falshöft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Nieby
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Beratung und Beschluss
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21.09.2016
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Sachverhalt
Im Gemeindegebiet Nieby ist angedacht, ein Zonenhalteverbot für den Bereich Falshöft einzurichten (Plan lt. Anlage). Durch die erhebliche Zahl an Ferien- und Tagesgästen kommt es im Straßenbereich Falshöft durch parkende Autos zu Behinderungen des fließenden Verkehrs. Besonders bei Einsätzen der Feuerwehr und Rettungswagen kann es zu Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen kommen, die erhebliche Auswirkungen auf den Rettungseinsatz haben. Dieses soll reguliert werden; als Parkmöglichkeiten stehen die ausgewiesenen Parkplätze im Nahbereich zur Verfügung.
Die Verkehrszeichen „Zonenhalteverbotes Zeichen 290/ 292“ sind anzuordnen.
Zonen-Halteverbot
Zeichen 290 |
| Zeichen 292 |
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Beginn eines eingeschränktes Halteverbots für eine Zone |
| Ende eines eingeschränktes Halteverbots für eine Zone |
Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind.
Ge- oder Verbot | |
1. | Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. |
2. | Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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