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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-13GV-012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Bereich Nordstern 6/ Norgaardholz ist die Errichtung von 2 Ferienhäusern geplant. Für die erste planerische Einschätzung wurde im November 2012 eine Planungsanzeige an Landesplanung, Innenministerium und Kreis Schleswig-Flensburg gesandt. Grundsätzlich stehen dem Vorhaben Ziele der Raumordnung nicht entgegen. Daher hat die Gemeindevertretung am 07.05.2013 die Aufstellung des B-Planes Nr. 11 „Nordstern“ (parallel 41. Änderung des Flächennutzungsplanes) beschlossen. In der anschließenden frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde seitens des Innenministeriums die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefordert. Grundlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Zusätzlich wird zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger verpflichtet das Vorhaben innerhalb einer zu bestimmenden Frist durchzuführen. Der Ablauf des Verfahrens ist der anliegenden Übersicht zu entnehmen.

Voraussetzung für die Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist, dass Frau Ernst als Vorhabenträgerin einen Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Betreiberkonzept zur Abstimmung der Gemeinde Steinberg vorlegt. Im Februar 2014 wurden Fr. Ernst im Amt Geltinger Bucht die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung erläutert und die Einreichung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes vereinbart. Nach mehrmaliger Einforderung durch das Amt Geltinger Bucht mit Fristsetzung liegen nun der Vorhaben- und Erschließungsplan und das Betreiberkonzept für den Bereich Nordstern vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

X

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 „Nordstern“ soll auf der Grundlage des vorgelegten Vorhaben- und Erschließugnsplans (25.07.2016) weitergeführt werden. Die Planungsgruppe Plewa soll auf dieser Grundlage den Entwurf für den Bebauungsplan erarbeiten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine Gemeindevertrerinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschossen.                                                                                                 

 

 

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24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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